kalender2 24.05.24 Hauptversammlung   kalender2 23.06.24 Jubiläumsanlass mit Familie 40 Jahre SSC

Statuten


A. Name und Sitz des Vereines

Art. 1
Unter dem Namen "SUNSHINE CLUB" besteht in Wil ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

B. Zweck

Art. 2
Der SUNSHINE CLUB bezweckt:
a) Die Geselligkeit junger Männer, welche in der Jungwacht Wil tätig sind oder waren.
b) Die Wahrung aller gemeinsamen Interessen der Mitglieder.

C. Mittel

Art. 3
Der SUNSHINE CLUB sucht seine Ziele zu erreichen durch:
a) Eine aktive Teilnahme der Mitglieder an geeigneten Aktionen zur Förderung des Vereinszweckes.
b) Jahresbeiträge der Mitglieder
c) Zinsen des Vereinsvermögens
d) Freiwillige Zuwendungen
e) Erträge aus Vereinsanlässen

D. Organisation

Art. 4
Die Organe des SUNSHINE CLUB sind:
a) Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

Art. 5
Mitgliederversammlung
Der Vereinsversammlung stehen als oberstes Organ alle Geschäfte zu, die ihr durch Gesetz und Statuten vorbehalten sind.

Art. 6
Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal pro Jahr einberufen. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an alle Vereinsmitglieder, mindestens zehn Tage im Voraus.

Art. 7
Vorstand
Dem Vorstand obliegen Geschäftsführung und Vertretung des Vereins sowie sämtliche Geschäfte, die nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Statuten der Vereinsversammlung vorbehalten sind.

Art. 8
Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern:
Dem Präsidenten, dem Vicepräsidenten, dem Kassier, dem Aktuar, dem Webmaster und den zwei Schattenmachern rot und blau, die zusammen eine Vorstandsstimme beanspruchen. (2)(3)

Art. 9
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. eine Wiederwahl ist möglich.

Art. 10
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens der Präsident oder Vicepräsident und drei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Art. 11
Der Vorstand führt über seine Sitzungen sowie die Vereinsversammlung Protokoll.

E. Mitgliedschaft

Art. 12
Als Mitglied des Vereins können alle Personen aufgenommen werden, die den Art. 2 der Vereinsstatuten erfüllen.

Art. 13
Die Aufnahme von Mitgliedern hat mit einer 2/3-Mehrheit aller Anwesenden an der Vereinsversammlung zu erfolgen, nachdem der Bewerber einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme gestellt hat. (1)

Art. 14
Das Neumitglied organisiert im auf die Vereinsversammlung folgenden Vereinsjahr einen Anlass. (1)

Art. 15
Der Mitgliederbeitrag wird unter Vorbehalt der momentanen wirtschaftlichen Situation vom Vorstand bestimmt.

F. Auflösung

Art. 16
Die Vereinsversammlung kann die Auflösung des Vereins beschliessen, sofern mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sind und eine Mehrheit von zwei Dritteln dem Beschluss zustimmt.
Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet in diesem Fall die Vereinsversammlung.

G. Schlussbestimmungen

Der SUNSHINE CLUB WIL UND UMGEBUNG wurde am 23. Juni 1984 auf der Kobelhöhe in Uzwil gegründet und am 9. Mai 1986 wurden im nachhinein die Statuten genehmigt und treten ab sofort in Kraft.

Wil, den 9. Mai 1986 / Der Vorstand


(1) Änderungen der Art. 13 und Art. 14 am 23. April 1993 durch die Vereinsversammlung genehmigt.
(2) Änderung von Art. 8 am 5. April 2002 durch die Vereinsversammlung genehmigt.
(3) Änderung von Art. 8 am 9. April 2010 durch die Vereinsversammlung genehmigt.